Häufig gestellte Fragen an die LIM-EXPERT ExpertInnen.

  • 1.

    Warum eine Immobilie bewerten lassen?

    Es gibt vielerlei Gründe, warum jemand seine Immobilie bewerten lassen will. Großteils werden Gutachten im Zuge eines Kaufes oder Verkaufes in Auftrag gegeben, aber auch, wenn es um Erbschaften bzw. sonstige Vermögensaufteilungen, etwa anlässlich einer Scheidung geht. Der Wert der gemeinsamen Immobilie ist für eine vollständige Vermögensaufstellung von großer Bedeutung. Ein Gutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen schafft hier absolute Klarheit über alle wertrelevanten Faktoren der Liegenschaft.

     

  • 2.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachten von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und einer Bewertung eines Maklers bzw. einer kostenlosen Onlinebewertung?

    Natürlich können Sie Ihre Immobilie auch von einem Makler oder mittels eines online-Tool bewerten lassen, welche jedoch beide über keine entsprechende gerichtliche Zertifizierung verfügen. Zudem besteht beim Makler eine gewisse Gefahr der „Überbewerung“ durch seinen Provisionsdruck. Für den einfachen Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft ist eine solche Wertermittlung vielleicht noch ausreichend; kommt es allerdings, allenfalls auch erst Jahre später, zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, in der die Immobilien-Bewertung releviert wird, so ist eine solche Bewertung durch einen Makler oder ein online-Tool meist ohne Relevanz.  Mit einem Gutachten vom Fachexperten sind sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf der sicheren Seite, wenn ein Streitfall eintritt bzw. gar nicht erst eintreten soll.

     

  • 3.

    Was steckt hinter dem Titel „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien“?

    Ein nach den Regeln der Kunst erstelltes Immobiliengutachten ist umfangreich und komplex. Es wird üblicherweise nach den Regeln des Liegenschaftsbewertungsgesetzes (LBG) erstellt, muss objektiv belegt, transparent begründet und für den Empfänger nachvollziehbar sein; damit ist es in Streitfällen auch nachprüfbar. Ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, wie Dr. Clemens Limberg, muss eine zehnjährige fachliche Tätigkeit (bei einschlägiger Ausbildung: nur fünfjährige) und eine praktische Tätigkeit vorweisen können und dann eine umfangreiche Prüfung ablegen. Er wird von dem jeweiligen Landesgericht auf seine Sachkunde und seine Zuverlässigkeit geprüft. Dafür werden Auskünfte aus verschiedenen Registern, wie z.B. Insolvenzregister, Exekutionsregister, Strafregister, etc. eingeholt, um überhaupt für die Prüfung zugelassen zu werden. Die Prüfung selbst ist eine umfassende, oft stundenlange kommissionelle Prüfung, mit der die fachliche Qualifikation kontrolliert wird. Alle fünf Jahre erfolgt eine Rezertifizierung durch das jeweilige Landesgericht, für die eine regelmäßige Weiter- und Fortbildung in den Fachgebieten eine Voraussetzung ist.

  • 4.

    Was sind die Fachgebiete von Dr. Clemens Limberg?

    Dr. Clemens Limberg ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. Als eingetragener und vorwiegend im Liegenschaftsrecht tätiger Rechtsanwalt ist er auch bestens mit allen rechtlichen Grundlagen der Bewertung von Liegenschaften vertraut. Seine Fachgebiete:

    94.15 Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Liegenschaften.
    94.17 Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (Baugründe).
    94.20 Wohnungseigentum.
    94.23 Geschäftsräumlichkeiten.
    94.60 Mietzins und Nutzungsentgelt.
    94.70 Nutzwertfeststellung, Parifizierung.

  • 5.

    Wie geht LIM-EXPERT Immobilienbewertung bei der Gutachtenerstellung vor?

    Beim kostenlosen Erstgespräch wird zunächst geklärt, welches Gutachten für den Auftraggeber sinnvoll bzw von diesem gewünscht ist. Manchmal muss es kein komplexes Gutachten sein. Oft reicht eine „schnelle erste Preiseinschätzung“. Bei dieser Bandbreitenermittlung (die von den Kosten ähnlich ist wie jene einer Makler-Bewertung) profitieren Sie jedoch auch von der Expertise des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen. Durch die langjährige Erfahrung und Datenbankabfragen kann Ihnen das Team von LIM-EXPERT diese Ersteinschätzung zu einem sehr fairen Pauschalpreis anbieten – in dringenden Fällen auch innerhalb von 24 Stunden ab Vorliegen aller Unterlagen.

    Wenn Sie aber ein umfangreiches XL-Gutachten benötigen, gehen wir wie folgt vor:

    • Befundaufnahme vor Ort (Objektbegehung).
    • Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen und Sichtung.
    • Einsicht in den Bauakt.
    • Einsicht in das Grundbuch (Urkundensammlung).
    • Erhebung von Bewertungsgrundlagen (z.B Vergleichspreise ähnlicher Transaktionen, Grundstückspreise, Baupreise, etc.).
    • Anpassung der Bewertungsgrundlagen unter Berücksichtigung der bei der Befundaufnahme erhobenen Besonderheiten des Bewertungsobjektes.
    • Ermittlung des konkreten Wertes.
  • 6.

    Was kostet ein Immobilien-Gutachten?

    Dies ist die am häufigsten gestellte Frage an die Experten von LIM-EXPERT. Diese Frage ist jedoch genau so schwer zu beantworten wie etwa die Frage „Was kostet ein Haus?“. Ein nach den Regeln der Kunst erstelltes Immobiliengutachten ist extrem umfangreich und komplex. Es kommt ganz darauf an, welches Gutachten genau Sie von uns brauchen, ob sie alle dafür erforderlichen Unterlagen bereitstellen können oder ob wir diese bei den jeweiligen Ämtern anfordern müssen. Daher bieten wir unseren Kunden nach Terminvereinbarung gerne auch ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir sehr schnell klären können, was genau Sie von uns brauchen und ermitteln dadurch den Zeitaufwand bzw. die Kosten. Die Kosten reichen von wenigen hundert Euro (schnelle Bandbreitenermittlung) bis hin zu mehreren tausend Euro bei sehr anspruchsvollen, komplexen Liegenschaften. Im Gebührenanspruchsgesetz ist festgeschrieben, wieviel für ein Gutachten verrechnet werden darf, und kommt immer dann zur Anwendung, wenn wir von Gerichten oder Notaren bestellt werden. Privatpersonen bieten wir aber in vielen Fällen einen Pauschalpreis an – und unterscheiden nach dem Umfang des Gutachtens.

     

  • 7.

    Gutachten ja, aber welcher Wert soll ermittelt werden?

    Verkehrswert, Sachwert, Marktwert, Belehnwert, Wert der besonderen Vorliebe, Ertragswert, Barwert – es gibt so viele unterschiedliche Wertbegriffe – da kann man schon mal durcheinanderkommen. Denn eine Liegenschaft kann aus vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und bewertet werden. In unserem kostenlosen Erstgespräch klären wir gerne die Frage, welcher Wert zu welchem Stichtag für Sie relevant ist.

     

  • 8.

    Welche Unterlagen muss ich LIM-EXPERT bereitstellen für ein Gutachten?

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