Die Bewertung von Seegrundstücken und die Frage: wem gehören die Ufer unserer Seen?

Wenn man Schwimmer oder Wassersportler fragen würde, ob sie am Seeufer vor einer Luxusimmobilie ihr Handtuch ausbreiten und baden dürfen, würden sie diese Frage mit großer Sicherheit verneinen. Die Ufer der österreichischen Seen haben über die letzten Jahrzehnte eine außerordentliche Wandlung durchgemacht: Von Überschwemmungsgebieten und sauren Wiesen - hin zu Luxusbauland mit Preisen bis zu EUR 10.000,- pro Quadratmeter. Was aber kaum jemand weiß: Die Seefläche davor gehört laut österreichischem Wasserrechtsgesetz der Allgemeinheit und das kostenlos. Wassersportler und Schwimmer können sich – dem Gesetz nach – fast überall an den Ufern ausbreiten – selbst vor privaten Luxusimmobilien.

In seltenen Fällen können Grundstückseigentümer das Ufer eines Sees besitzen, wenn sie das Land in der Nähe des Sees erworben haben. In solchen Fällen haben sie grundsätzlich das Recht, das Ufer zu nutzen und gegebenenfalls bestimmte Regeln und Einschränkungen für die Nutzung festzulegen. Normalerweise verkaufen die Bundesforste (die größtenteils die Eigentümer der österreichischen Seen sind) die Uferzonen jedoch nicht. Somit stehen auch die meisten Bootshäuser auf öffentlichem Boden.

Dieser „große Gemeingebrauch“ an den Ufern österreichischer Seen freut diejenigen, die ihn kostenlos nutzen können und ärgert jene, die für ihr privates Seegrundstück oft überirdisch viel Geld bezahlt haben. Und wieder andere, die für ihren Seezugang jährlich einen Pachtzins an die Bundesforste oder an das Bundesland zahlen, fragen sich, warum zahle ich, wenn auch andere den Seezugang nutzen dürfen?

Obwohl dieser Konflikt von den Behörden und Seegrundbesitzern nicht gerne öffentlich diskutiert wird, könnte er durch den Klimawandel in den nächsten Jahren an Brisanz gewinnen. Denn nachweislich vergrößern sich schon jetzt die Uferstreifen vor den Luxusvillen an den Seen.

Schon mehrmals wurden unsere Sachverständigen von LIM-EXPERT Immobilienbewertung bestellt, um eine solche Luxusimmobilie am See zu bewerten. Kompliziert wurde es immer dann, wenn auch ein Bootshaus am Ufer dazu verkauft wurde – denn auch hier stellten die Käufer die Frage: Warum soll ich so viel zahlen, wenn ich das Ufer dann eventuell mit Fremden teilen muss?

LIM-TIPP: Sie besitzen ein Seegrundstück, wollen eines pachten oder sogar erwerben? Unsere Experten von LIM-LAW Immobilienrecht geben Ihnen in einem Erstgespräch zu fairen Konditionen gerne eine professionelle Auskunft zu diesem spannenden Thema.