Ein professionelles Immobiliengutachten für steuerliche Zwecke kann unter anderem relevant sein bei:
- Schenkung und Erbschaft (Grunderwerbssteuer, allfälliger geringerer gemeiner Wert)
- Vermietung und Verpachtung (Aufteilung von Grund- und Gebäudeanteil, Ermittlung der Restnutzungsdauer für Absetzung für Abnutzung [AfA] oder eines Wertansatzes bei erstmaliger Nutzungsüberlassung)
- betrieblichem Immobilienvermögen (Teilwertabschreibung, Tausch, Entnahme aus Betriebsvermögen / Betriebsaufgabe)
- Immobilienverkauf (Anschaffungskosten)
- Umgründung von Unternehmen und damit im Zusammenhang stehende Immobilientransaktionen (Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung, Spaltung)
- Transaktionen von Privatstiftungen
- Bewertung von Umlaufvermögen/Anlagevermögen
"Fundierte Immobilienwerte für steuerliche Zwecke ermitteln? Weil´s das wert ist."
Mag. Valentin Plank, LL.M.
Immobilienbewertung
Folgende Werte sind für steuerliche Zwecke relevant:
- fiktive Anschaffungskosten
- gemeiner Wert
- Teilwert
- beizulegender Wert
- Grundstückswert
- Pauschalwert
- Restnutzungsdauer
LIM-Tipp:
Gerne arbeitet LIM-EXPERT mit Ihrem Steuerberater zusammen, um den richtigen Wert in der richtigen Form für Sie zu ermitteln.
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