Immobiliengutachten bei Scheidungen.

Eine Scheidung ist für EhepartnerInnen und alle Beteiligten keine einfache Situation, nicht selten angespannt und mit sehr viel Emotionen verbunden. Die Vermögensaufteilung bei der Scheidung kann den Trennungsprozess noch zusätzlich belasten. Als Gutachter können wir Sie in dieser Situation unterstützen und dafür sorgen, dass zumindest das gemeinsame Immobilienvermögen keinen Grund für einen Streit darstellt.

Kommen die EhepartnerInnen zum Entschluss, dass die Trennung für sie der beste Weg ist, gilt es Klarheit über das gemeinsame Vermögen zu schaffen und eine einvernehmliche Aufteilung zu finden. Gehören dabei ein Haus oder eine Wohnung zum Vermögen, so macht es die Sache nicht gerade einfacher. Denn wie kann man eine Wohnung aufteilen? Wer muss wen ausbezahlen? Und welchen Wert hat die Immobilie?

Ein Gutachten von einem neutralen Immobiliensachverständigen sorgt hier für Klarheit, gibt Sicherheit und spart allen Beteiligten vor allem eines: viel Zeit und Nerven.

Vorteile eines Immobilien-Gutachtens bei einer Scheidung.

Vorteile eines Immobilien-Gutachtens bei einer Scheidung.

  • Bringt Klarheit über den Wert einer Immobilie.
  • Gibt Sicherheit, dass die Scheidungsvereinbarung nicht nach Jahren wieder angezweifelt wird.
  • Hilft bei einer schnelleren Einigung und Abwicklung des Scheidungsverfahrens.
  • Dabei gilt: der Sachverständige ist unabhängig und bewertet objektiv und neutral.

„Der Wert einer Immobilie sollte bei der Trennung kein Anlass zum Streiten sein."

Dr. Clemens Limberg, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.

Welche Art von Gutachten benötigt man bei einer Scheidung?

Sorgfalt und Gründlichkeit zahlen sich gerade in einem Trennungsfall aus. Daher raten wir in diesen Fall zumeist zu einem ausführlichen XL-Gutachten. Dieses gibt Sicherheit und ist für alle Beteiligten genau nachvollziehbar und nachprüfbar. Es stellt detailliert und übersichtlich dar, was eine Immobilie Wert ist, benennt relevante Kennzahlen und begründet die Immobilienbewertung ausführlich.

Bei der Erstellung werden die bereitgestellten Unterlagen genau geprüft, wenn nötig selbst eingeholt und genau hinterfragt. Mit dieser Form des Gutachtens ist man auch vor Gericht auf der sicheren Seite (insbesondere bei strittigen Scheidungen wichtig).

In manchen Fällen reicht aber auch ein Kurzgutachten.  Es stellt knapp und übersichtlich dar, was eine Immobilie wert ist und berücksichtigt alle relevanten Faktoren und bereitgestellten Unterlagen. Diese Form des Gutachtens ist aber nur zu empfehlen, wenn beide Partner an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind und eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen unser Gutachten-Portfolio:

LIM-EXPERT Gutachten-Portfolio:

MINI
(Bandbreitenermittlung)
Ermittlung eines
Wertes innerhalb einer
Bandbreite +/- 10%
STANDARD
(Kurzgutachten)
Ermittlung eines
konkret bezifferten
Wertes
XL
(Langgutachten)
Ermittlung eines
konkret bezifferten
Wertes
Wertermittlungs-
grundlage/
Verwendungs-
zweck
einfacher Marktwert,
z.B. für Verkauf
oder Kauf
differenzierter
Marktwert,
z. B. für unstrittige
Erbfälle
Verkehrswert,
z. B. für
Scheidungsfälle
Bewertung durch allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen x x x
Plausibilisierung durch SV-Software x x x
Persönliche
Begehung durch
Sachverständigen
x x
Lage-und Objektbeschreibung inkl. Fotodokumentation x x
Bewertung erkennbarer Baumängel und Schäden x x
Bewertung von Rechten und Belastungen x x
Prüfung Verdachtsflächenkataster und weitere online einsehbare Dokumente x x
Bewertung / Plausibilisierung mittels zweier unabhängiger Verfahren x x
Einsicht Bauakt & Einsicht Urkundensammlung (GB) x
Bearbeitungszeit & Umfang* ca. 24h /
ca. 1 Seite
ab 2 bis 3 Tage/
ca. 10 Seiten
ab 3 bis 5 Tage/
ca. 50 Seiten

* Ab dem Zeitpunkt, zu dem alle Unterlagen vorliegen.

Exkurs: Ehevertrag.

Fragen zur Aufteilung des Vermögens (inklusive Immobilien) sind im Rahmen einer Scheidung unumgänglich. Dabei gibt es in Österreich zwei unterschiedliche juristische Fälle.

Fall 1: Die Gütertrennung.
Sie kommt in Österreich automatisch zur Anwendung. Dabei wird das  eheliche Vermögen und die Ersparnisse unter den Partner:innen gerecht aufgeteilt. In die Ehe eingebrachte Immobilien bleiben im Besitz des jeweiligen Ehepartners.

Fall 2: Gütergemeinschaft.
EhepartnerInnen haben die Möglichkeit in einem Ehevertrag eine Gütergemeinschaft statt einer Gütertrennung zu vereinbaren. In diesem Fall regelt der Ehevertrag die Aufteilung des Vermögens.

Ist kein Ehevertrag vorhanden und keine andere Regelung getroffen, muss das Vermögen unter den Eheleuten gerecht geteilt werden. Da Immobilien nicht wirklich geteilt werden können, erhält ein Ehepartner eine Ausgleichszahlung für die Immobilie.

Das bedeutet in den meisten Fällen einen enormen finanziellen Kraftakt, der oft nicht zu stemmen ist. In diesen Fällen muss die Immobilie verkauft werden, um den Erlös im Anschluss unter den Eheleuten aufzuteilen.

LIM-Tipp:

Dr. Clemens Limberg ist zusätzlich zu seiner Sachverständigentätigkeit auch eingetragener Rechtsanwalt. Er kennt daher die juristischen Hintergründe einer Scheidung besonders gut und kann auch bei juristischen Fragestellungen zur Immobilie beraten und begleiten. Seine juristische Kompetenz ist auch bei der Glaubwürdigkeit und Gutachtenerörterung vor Gericht von Vorteil. Gerne erreichen Sie ihn auf seiner Mobilnummer unter +43 660 183 40 02.

 

Kontakt

* Pflichtfelder

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören oder zu lesen!

Hinweis: Bitte checken Sie auch ihren Junkmail-Ordner.
Die verschärften Sicherheitsbestimmungen der großen Mail-Anbieter führen leider vermehrt dazu, dass unsere Rückmeldungen oft im Junkmail-Ordner landen.

T: +43 1 40 25 400
M: +43 660 183 40 02


Unsere Geschäftszeiten:
MO-DO: 09:00 bis 16:00
FR: 09:00 bis 14:00
und natürlich nach Vereinbarung!