Lagezuschlag beim Richtwertmietzins - überdurchschnittlich gute Lage.

OGH 31. 5. 2023, 5 Ob 27/23s

In Wien ist als Referenzgebiet für die Beurteilung der Durchschnittlichkeit der Lage auf die Teile des Stadtgebiets abzustellen, die einander ihren Bebauungsmerkmalen gleichen und ein einigermaßen einheitliches Wohngebiet bilden. Es ist vertretbar, 600 bis 750 Meter vom Bestandobjekt entfernte Infrastruktur als außerhalb der relevanten Wohnumgebung gelegen dabei nicht zu berücksichtigen.

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